Home Applikationen Bauthermografie Blower-Door-Verfahren

Blower-Door-Verfahren

Beispiele für die Anwendung der Infrarotthermografie kombiniert mit einem BlowerDoor-Versuch:


Aufbaubeispiel
Obwohl sich der Begriff "BlowerDoor-Versuch" umgangssprachlich eingebürgert hat, nennt man das Verfahren nach DIN EN 13829 - Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden richtigerweise Differenzdruckversuch.

Schimmelbildungen, überhöhte Heizkosten, unbehagliche Kaltluftschleier usw. stehen vielfach in direktem Zusamennenhang mit einer fehlerhaften Luftdichtheitsebene der Gebäudehülle.

Eine luftdichte Gebäudehülle ist seit 1998 geforderter Stand der Technik und seit 2002 wird diese durch die Energieeinsparverordnung gesetzlich vorgeschrieben.

Der BlowerDoor Versuch überprüft die Luftdichtheit eines Gebäudes, indem in eine Wandöffnung ein Gebläse luftdicht eingebaut wird. Mit diesem Gebläse wird in dem Gebäude ein Unter- bzw. ein Überdruck zur Umgebung erzeugt.

Prinzipiell gilt: Bei Unterdruck im Gebäude wird in der kalten Jahreszeit kalte Außenluft durch die Leckagestellen in der luftdichten Ebene gesaugt. Diese Lufteinströmungen werden mit Hilfe der Infrarotthermografie bildhaft dargestellt.


 

undichter Wand/Deeckenanschluß In diesem Infrarotbild ist ein fehlerhafter Decken-Wandanschluss zu sehen. 
In diesem Infrarotbild ist ein undichter Fensteranschluss dargestellt.  undichter Fenster-/Wandanschluß
Fehler hinter Vorwandverkleidung In diesem Infrarotbild ist eine Leckage in der luftdichten Ebene hinter der Trockenbauvorwand.
Durch die Betätigungsplatte des WC strömt Kaltluft in das Badezimmer.